Wir vertreten Sie gerne im Falle des Auftretens von Reisemängeln mit dem Ziel, eine entsprechende Minderung des Reisepreises zu erreichen und berücksichtigen dabei die aktuellen von der Rechtsprechung zugrunde gelegten Minderungsmaßstäbe.
Die Schwerpunkte:
Abwehr von Stornogebühren
Ansprüche aus Verspätung, Annullierung und Überbuchung