Im privaten Baurecht helfen wir Ihnen bereits bei der Gestaltung des Werkvertrages. Wir vertreten Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber wie auch private Bauherren im Falle von Bauverzögerungen und Baumängeln gegenüber deren Auftragnehmern. Für Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure setzen wir uns bei der Abwehr solcher Ansprüche ein und helfen Vergütungsansprüche geltend zu machen.