Zu unseren Mandanten zählen Ärzte und Patienten in Arzthaftungsfällen. In diesem Rechtsgebiet können sich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus unterschiedlichsten Aspekten ergeben. So sind neben Behandlungs- und Diagnosefehlern auch eventuelle Fehler bei Beratung, Aufklärung und Dokumentation zu beachten, deren Vorliegen komplexe Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes hat. In dieser Komplexität bewahren wir für Sie den Überblick, um Ihren Fall einer individuellen und praxisgerechten Lösung zuzuführen.